FAQ

Hier haben wir Ihnen oft gestellte Fragen mit unseren Antworten zusammengestellt. Häufig erklärt sich hiermit Ihr Problem/Ihre Frage umgehend.

Für Mieter

1. Wie kann ich einen Schaden melden?

Hier finden Sie unseren Schadensmelder. Sollte dies nicht funktionieren, schicken Sie uns bitte eine aussagekräftige Mail mit Bildern des Schadens an info@glubo.de.
 

2. Wie bekomme ich eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, Mietbescheinigung oder eine Wohnungsgeberbestätigung?

Die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung können Sie HIER anfordern. Sollten Sie eine Mietbescheinigung oder eine Wohnungsgeberbestätigung benötigen, können Sie diese unter Angabe Ihrer Kontaktdaten sowie Ihrer Mieternummer entweder über das Kontaktformular oder per Mail (info@glubo.de) anfordern.
 

3. Was muss ich tun, wenn eine weitere Person in meine Wohnung ein- oder auszieht?

Informieren Sie uns bitte zuerst über den Wunsch, einen Mieter aus dem Mietvertrag zu entlassen oder weiteren Mieter in den Mietvertrag aufzunehmen. Für die Aufnahme eines neuen Mieters senden Sie uns dessen Personalausweis per Mail (info@glubo.de) zu. Nach erfolgter Prüfung werden wir Ihnen dann eine Rückmeldung zukommen lassen.
 

4. Wie gehe ich bei akuten Notfällen vor?

Wasser tritt aus -> bitte stellen Sie die Hauptwasserleitung in Ihrer Wohnung, ggf. die Hauptwasserleitung des Hauses ab
Gasgeruch -> kontaktieren Sie die örtlichen Stadtwerke
Feuer -> rufen Sie die Feuerwehr – 112
 

5. Wann erhalte ich meine Betriebskostenabrechnung?

Die Nebenkostenabrechnung muss Ihnen spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes zugegangen sein.
Wir arbeiten stetig daran, die Abrechnung schnellstmöglich zu erstellen.
 

6. Was muss ich tun, wenn ich Fragen zu meiner Betriebskostenabrechnung oder ähnlichem habe?

Bitte nutzen Sie das Kontaktformular und schildern uns Ihr genaues Anliegen, unter Angabe Ihrer Adresse und Mieternummer (diese finden Sie im Mietvertrag oder auf der Betriebskostenabrechnung).
 

7. Wie melde ich eine Beschwerde?

Bitte nutzen Sie das Kontaktformular und schildern uns Ihr genaues Anliegen, unter Angabe Ihrer Adresse und Mieternummer (diese finden Sie im Mietvertrag oder auf der Betriebskostenabrechnung).
 

8. Wie verhalte ich mich bei Ruhestörungen?

Unsere Bitte an Sie als Mieter:
Wenn Sie sich von Ihren Nachbarn gestört fühlen, suchen Sie das Gespräch miteinander. Legen Sie Ihr Problem ruhig und sachlich dar und finden Sie gemeinsam eine Lösung.

Falls die Störungen andauern oder ein Gespräch untereinander nicht möglich ist, wenden Sie sich bitte an die örtliche Polizeibehörde, insbesondere bei Ruhestörungen.

Bei regelmäßiger Lärmbelästigung führen Sie bitte ein detailliertes Lärmprotokoll und benennen gegebenenfalls Zeugen. Eine Vorlage für ein Lärmprotokoll finden Sie hier.

9. Was muss ich tun, wenn ich ein Haustier in der Wohnung halten möchte?

Bitte informieren Sie sich VOR Anschaffung eines Haustieres, ob eine Haltung in Ihrer Wohnung möglich ist, dies können Sie über unser Kontaktformular anfragen.
Bitte beachten Sie, dass in jedem Fall eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für Ihr Haustier vorzuweisen ist.
 

10. Wie verhalte ich mich, wenn ich eine Zahlungserinnerung erhalte?

Bitte halten Sie die Zahlungsfrist ein, sollte Ihnen dies nicht möglich sein, kontaktieren Sie uns frühzeitig um alternative Zahlungsmodalitäten zu besprechen.
Bitte kontrollieren Sie Ihre Mietzahlungen.
Bei Unstimmigkeiten senden Sie uns die Nachweise per E-Mail zu.
 

11. Was muss ich bei Einzug in meine neue Wohnung beachten?

Melden Sie Ihren Zähler inkl. Zählerstand, ersichtlich im Übergabeprotokoll, umgehend bei einem Versorger Ihrer Wahl an.
Sollten Ihnen nach Übergabe Mängel an der Wohnung auffallen, melden Sie diese bitte umgehend über unser Kontaktformular.
Mit der bei Übergabe ausgehändigten Wohnungsgeberbestätigung melden Sie sich bitte umgehend bei dem zuständigen Bürgerbüro um.
 

12. Wie kündige ich mein Mietverhältnis richtig?

Eine Kündigung bedarf immer der Schriftform und muss handschriftlich von allen Hauptmietern unterschrieben werden. Eine Kündigung per WhatsApp, Mail oder anderen Messengern ist nicht zulässig und wird nicht akzeptiert. Wir empfehlen die Kündigung per Einwurfeinschreiben zu versenden.
Die Kündigung muss bis zum dritten Werktag eines jeden Monats bei uns eingegangen sein, damit diese dann für den Ablauf des übernächsten Monats wirksam wird (im Falle der gesetzlichen 3 Monate Kündigungsfrist). Entscheidend ist dabei das Eingangsdatum bei uns, nicht das Absendedatum oder der Poststempel.
 

13. Was kann ich tun, wenn ich das Mietverhältnis vorzeitig beenden möchte?

Kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular und teilen uns den Grund für die vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses mit.
Sollten Sie einen geeigneten Nachmieter stellen können, senden Sie uns bitte die vollständigen Unterlagen (Mieterselbstauskunft) des Interessenten zu.
Gerne übernehmen wir die Suche eines Nachmieters für sie, sprechen Sie uns gerne an.
 

14. Wann wird meine Kaution nach Auszug ausgezahlt?

Wir sind stets darum bemüht die Auszahlung Ihrer Kaution schnellstmöglich durchzuführen.
Wir behalten uns vor, einen angemessenen Teil Ihrer Kaution für eventuelle Nachzahlungen, die sich aus noch ausstehenden Betriebskostenabrechnungen ergeben können, einzubehalten.
Natürlich muss uns auch Ihre Bankverbindung vorliegen. Sollte dies nicht der Fall sein, fordern unsere Mitarbeiter diese bei Ihnen an. Um einen Zahlendreher zu vermeiden, müssen Sie uns bitte Ihre Bankverbindung immer schriftlich mitteilen.

 

 

Für Mietinteressenten

1. Wie vereinbare ich einen Besichtigungstermin?

Bitte nutzen Sie vorzugsweise die Nachrichtenfunktion über ImmobilienScout24.de und schicken uns eine Nachricht mit einigen Angaben über Ihre Person und Ihren bevorzugten Besichtigungszeiten.
Ansicht der Benutzerfläche mit dem Nachrichtenbutton.
 

2. Wie bewerbe ich mich für eine Wohnung?

Bitte nutzen Sie unsere Mieterselbstauskunft.
Beachten Sie, dass wir ausschließlich vollständig eingereichte Unterlagen berücksichtigen können.
 

3. Wie erhalte ich eine aktuelle SCHUFA-Auskunft?

Andernfalls können wir diese gerne für Sie anfordern, kreuzen Sie dafür bitte das Feld auf der Mieterselbstauskunft an.
 

4. Was ist eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung?

Mit der Mietschuldenfreiheitsbescheinigung können sich Mieter bestätigen lassen, dass sie Ihre Miete stets zuverlässig gezahlt haben.
Ihr Vermieter ist verpflichtet Ihnen diese Bescheinigung auszustellen.
 

5. Was muss ich tun, wenn mir aufgrund eines Jobwechsels noch keine Einkommensnachweise vorliegen?

Bitte legen Sie uns alternativ Ihren Arbeitsvertrag oder den Leistungsbezug des JobCenters vor.
 

6. Wie verhalte ich mich, wenn ich den mir vorgeschlagenen Termin nicht wahrnehmen kann?

Sagen Sie uns frühzeitig ab, gerne können Sie uns hierzu telefonisch unter 0234 92 33 10 10 erreichen.
Bitte kontaktieren Sie uns auch telefonisch, sollten Sie zu einem Termin verspätet erscheinen.
 

7. Was sollte ich vor der Besichtigung beachten?

Bitte überprüfen Sie die Lage des Objekts, passt diese zu Ihren Anforderungen?
Prüfen Sie ebenfalls, ob die Wohnungsgröße zu der Anzahl der einziehenden Personen passt.
Passt die Gesamtmiete zu Ihrer Lebenssituation?
Überschreitet die Miete die vom Jobcenter angegebene Höchstgrenze?
 

8. Wie erhalte ich ein Mietangebot zur Vorlage beim Jobcenter?

Bitte übersenden Sie uns vorab Ihre vollständen Unterlagen
Siehe Punkt 2.

Wir lassen Ihnen nach Eingang der vollständigen Unterlagen schnellstmöglich ein Mietangebot zukommen.

9. Wann kann ich mit einer Rückmeldung zu meiner Anfrage rechnen?

Bitte beachten Sie unsere Bürozeiten, innerhalb dieser Bürozeiten sind wir stets bemüht Ihre Anfragen innerhalb von 1-3 Werktagen zu beantworten.
Sollten Sie wider Erwarten nach 3 Werktagen keine Rückmeldung erhalten haben, kontaktieren Sie uns gerne erneut.